Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Ruhrpottsicherheit – Gefahrenabwehrmanagement und Geschäftskunden (§ 14 BGB). Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).


2. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots oder durch konkludentes Verhalten (z. B. Beauftragung und Nutzung der Dienstleistung) zustande. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.


3. Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Dienstleistung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform (§ 126 BGB). Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.


4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Preisen. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Mahnkostenpauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB). Ruhrpottsicherheit – Gefahrenabwehrmanagement ist berechtigt, die Leistung bei Zahlungsverzug auszusetzen.


5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden verlängern vereinbarte Fristen entsprechend und entbinden Ruhrpottsicherheit – Gefahrenabwehrmanagement von etwaigen Leistungszusagen.


6. Haftung

Ruhrpottsicherheit – Gefahrenabwehrmanagement haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.


7. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten. Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsende für einen Zeitraum von drei Jahren weiter.


8. Datenschutz 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung von Ruhrpottsicherheit – Gefahrenabwehrmanagement enthalten auf unserer Website www.ruhrpottsicherheit.de enthalten.


9. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bottrop. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.